Bussgeldbescheid Verkehrsrecht

Der Bußgeldbescheid – Was Sie zu Einspruch und Verjährung wissen müssen

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Was darunter zu verstehen ist, wann sich ein Einspruch lohnt und wann Verjährung eintritt, erfahren Sie hier.

1. Was ist ein Bußgeldbescheid?

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angelastet wird. Im Gegensatz zur Straftat stellt eine Ordnungswidrigkeit einen weniger schweren Verstoß dar. Klassische Fälle sind z.B.:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Über rote Ampel gefahren
  • Handy am Steuer benutzt
  • Zu geringen Abstand gehalten
  • Alkohol am Steuer

Im Bußgeldbescheid wird eine „Strafe“ gegen Sie verhängt. Dabei handelt es sich meist um

  • eine Geldbuße,
  • Punkte in Flensburg,
  • ein Fahrverbot oder
  • die Anordnung eines Fahrtenbuchs.

Sie erfahren meist vom Bußgeldverfahren gegen Sie, weil Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt wird. Gegen den späteren Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.

2. Einspruch gegen Bußgeldbescheid – lohnt sich das?

Die Erfahrung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zeigt: Zahlreiche Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. In vielen Fällen lohnt sich daher der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Besonders häufig kann wegen dieser Fehler erfolgreich Einspruch erhoben werden:

  • Sie sind das Fahrzeug nicht gefahren.
  • Die Messgeräte waren nicht richtig eingestellt oder falsch platziert.
  • Der Vorwurf ist bereits verjährt.
  • Auf dem Blitzerfoto ist die Person nicht eindeutig erkennbar.
  • Die verhängte Strafe ist rechtswidrig. Das kann insbesondere das Fahrverbot oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs betreffen.
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist falsch oder unvollständig.
  • Kennzeichen oder Namen sind falsch zugeordnet (kleine Schreibfehler ausgenommen).

Ob Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen sollten, kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht hilft Ihnen weiter. Schon für 59,50 € erhalten Sie eine verlässliche Antwort von uns.

3. Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Wie erwähnt, führt häufig die Verjährung dazu, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt werden muss. Grundsätzlich tritt Verjährung drei Monate nach dem vorgeworfenen Vergehen ein. Eine Ausnahme gilt für Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Alkohol. Sie verjähren in sechs Monaten. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden und neu beginnen. Besonders häufig sind die folgenden Fälle:

  • Sie erhalten einen Bußgeldbescheid oder es wird Klage erhoben. Die Verjährungsfrist beginnt neu und beträgt sechs Monate.
  • Sie erhalten einen Anhörungsbogen. Die Verjährungsfrist von drei Monaten beginnt nun erneut zu laufen.

Durch diese Handlungen kann die Verjährung allerdings nicht unendlich hinausgezögert werden. Maximal die zweifache Verjährungsfrist seit dem Vergehen darf beansprucht werden (im klassischen Fall also sechs Monate).

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